Änderungen der Tierschutzhundeverordnung
Zum 1. Januar 2022 sind einige Neuregelungen der
Tierschutzhundeverordnung in Kraft getreten. Nicht alle Forderungen
verschiedener Tierschutzorganisationen konnten erfüllt werden,
jedoch begrüßt PETA unter anderem ausdrücklich die Verbesserung von
Haltungsanforderungen sowie das Ausstellungsverbot für Hunde mit
Qualzuchtmerkmalen. Dazu gehören nicht nur Zuchtausstellungen,
sondern auch sogenannte Zuchtleistungsprüfungen und
Hundesportveranstaltungen. Die TierschützerInnen fordern jedoch
weiterhin ein Nachzuchtverbot der sogenannten Qualzuchten, um
diesen Tieren ein Leben mit Schmerzen und Leid zu ersparen. Dazu
gehören meist Hunde und Katzen, die unter Atemnot leiden,
blind oder
taub sind oder auch verkrüppelte Körperteile aufweisen. Das werde
billigend in Kauf genommen, um einem fehlgeleiteten Schönheitsideal
gerecht zu werden, so PETA. Als einen großen Erfolg in der neuen
Tierschutzhundeverordnung sieht die Tierschutzorganisation auch das
grundsätzliche Verbot der Anbindehaltung von Hunden an, das ab 2023
in Kraft treten soll. Jedoch wird die Haltung von Hunden in Zwingern
weiterhin erlaubt sein, was die Befürchtung anheizt, dass viele
Vierbeiner, die aus der Anbindehaltung kommen, dann ein Leben im
Zwinger erwarten wird. Auch äußerte PETA Kritik daran, dass der
Schutz von Hunden und Katzen vor dem illegalen Handel keine
Erwähnung in der neuen Tierschutzhundeverordnung gefunden hat.