NRW: Tierzahlen bis Ende Januar melden
Bis spätestens 31. Januar 2022 müssen TierhalterInnen in Nordrhein-
Westfalen die Zahlen ihrer Tierbestände übermittelt haben. Diese
gesetzliche Verpflichtung gilt für Landwirtinnen und Landwirte, aber
auch für Hobbyhalterinnen und -halter sowie gewerbliche
Tierhalterinnen und Tierhalter. Darauf weist die Tierseuchenkasse
NRW hin. Auch wenn sich der Tierbestand zum Vorjahr nicht geändert
hat, ist eine solche Meldung verpflichtend. Eine Ausnahme bilden
HalterInnen von Rindern, da eine zentrale Datenbank
Auskunft über
die aktuellen Bestände gibt. HalterInnen von Lege- und Junghennen,
Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten oder Gänsen geben
lediglich den Jahreshöchstbesatz an. Die Meldung ist problemlos
online unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de möglich. In einer
aktuellen Podcastfolge hat die Landwirtschaftskammer die
wichtigsten Fragen zum Meldevorgang beantwortet. Der Podcast ist
unter dem Namen Landfunk auf Spotify, Apple Podcasts, Deezer und
auf der Internetseite der Kammer zu finden.