In Deutschland gilt eine Hundezucht bei drei oder mehr Hündinnen und bei mehr als drei Würfen pro Jahr als gewerblich. Wird die Zucht als gewerblich eingestuft, muss eine Genehmigung nach §11 des Tierschutzgesetzes beim zuständigen Veterinäramt eingeholt werden. Hierfür ist u.a. ein Sachkundenachweis erforderlich.
Private Züchter oder Hobby-Züchter benötigen zwar keine Genehmigung nach §11 des Tierschutzgesetz, müssen aber ebenfalls über umfassendes Fachwissen zu Rasse, Rassestandard, Verhalten, Ernährung, Krankheiten, die rechtlichen Bestimmungen, die Zuchtziele und -regularien sowie über Bedeckung, Besonderheiten der Trächtigkeit, den Verlauf der Geburt und die Welpenversorgung verfügen. Dieses ist beim entsprechenden Zuchtverein vorzuweisen.