Vom Sinn eines Schutzvertrages
n Kaufverträgen zwischen Züchtern sind oftmals recht besondere Klauseln enthalten. So wird der Zuchteinsatz des verkauften Hundes bis hin zum Ausschluss reglementiert oder die Zuchtverwendung allein dem Verkäufer zugebilligt. Der Käufer meint dann gelegentlich: Wenn ich einen Hund kaufe, gehört er doch mir und ich kann mit ihm machen was ich will. Kann man also das Eigentumsrecht des Käufers beschneiden?