Ob mit speziellen Hunde-Sicherheitsgurten, einem Abschirmgitter oder in der Transportbox – Hundehalter:innen, die ihre Vierbeiner im eigenen Auto mitführen, sind für die Sicherheit ihrer Tiere verantwortlich. Entsprechend dem Artikel 23 der deutschen Straßenverkehrsordnung muss derjenige, der im Straßenverkehr unterwegs ist, dafür sorgen, dass. auch das Mitnehmen von Hunden die Sicherheit nicht beeinträchtigt.
Nicht oder nur ordnungsgemäß gesicherte Hunde sind nicht nur selber gefährdet, verletzt zu werden. Sie stellen im Falle eines Unfalles oder scharfen Abbremsens zudem für andere Insassen und übrige Verkehrsteilnehmer:innen eine Gefahr dar. Außerdem gilt zu beachten, dass die meisten Vierbeiner die Fahrt mit dem Auto keinesfalls genießen und manchmal ein unvorhersehbares Verhalten während des Transports zeigen. Das kann dazu führen, dass die/der Fahrzeugführer:in während der Fahrt erschreckt wird – mit all seinen Folgen.
Wer sein Tier nicht ausreichend während der Autofahrt sichert, muss mit Bußgeldern rechnen. Zudem drohen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Letztere gibt es, wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch das nicht sachgemäße Sichern entsteht oder es zu Sachbeschädigungen kommt.