Änderungen in Tierschutz-Hundeverordnung treten 2022 in Kraft
Die neue Tierschutz-Hundeverordnung, die am 1. Januar 2022 in
Kraft treten wird, beinhaltet auch Änderungen hinsichtlich der
Haltung von Hofhunden. Zwar ist eine Zwingerhaltung an sich noch
erlaubt, jedoch muss der Halter gewährleisten, dass der Hund neben
ausreichend Platz in dem Raum und einem angemessenen Schutz vor
Kälte und Luftzug auch genügend Auslauf im Freien außerhalb des
Zwingers erhält. Außerdem müssen sich Hundehalter mehrmals
täglich in ausreichender Dauer mit ihrem Vierbeiner beschäftigen.
Eine Anbindehaltung von Hunden wird erst ab dem 1. Januar
2023 grundsätzlich verboten. Herdenschutzhunde, die zusammen
mit den Herdentieren gehalten werden, müssen nach der neuen
Tierschutz-Hundeverordnung zudem regelmäßigen Kontakt zu
Menschen haben. Ab Beginn des kommenden Jahres ist zudem die Anwendung
von
Stachelhalsbändern bzw. anderen Mitteln, die den Tieren
Schmerzen
verursachen, erboten. Hundhalter müssen
laut Tierschutz-Hundeverordnung auch einen regelmäßigen Kontakt
zu Artgenossen ermöglichen. Hinsichtlich der Welpenaufzucht hat
der Bund festgelegt, dass sowohl Züchter als auch Halter sich
ausreichend mit den Tieren bis zu einem Alter von 20 Wochen
beschäftigen müssen, damit eine Gewöhnung an Menschen,
Artgenossen und Umweltreize erfolgt. Außerdem dürfen
Hundewelpen, die jünger als acht Wochen sind, nur in Begleitung
ihres Muttertieres mehr als 100 km transportiert werden. Auf
Tierhalter-wissen.de finden HundzüchterInnen und interessierte
HundehalterInnen zertifizierte Online-Fortbildungen, die bequem und
zeitlich unabhängig am Rechner absolviert werden können. Ein
Einstieg in die Kurse ist jederzeit möglich.