Grundlegende Novellierung des Tierschutzgesetzes gefordert
Am 24. Juni vor genau 50 Jahren ist das Tierschutzgesetz in Deutschland
in Kraft getreten. Knapp 30 Jahre später wurde der Tierschutz als
Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Bis heute jedoch findet
dieser nicht genügend Berücksichtigung, mahnt der Deutsche
Tierschutzbund an. „Der Tierschutz als Staatsziel eröffnete erstmals
die Möglichkeit, die Interessen der Tiere gegen die der Tiernutzer
durchzusetzen. Die Politik hat in all den Jahren jedoch versäumt, das
Staatziel mit Leben zu füllen. Noch immer diskutiert man viel über
den Nutzen des Tieres – und zu wenig über den Schutz. Es braucht
endlich grundlegende Systemänderungen, die dem Staatsziel gerecht
werden und sich im Tierschutzgesetz
wiederfinden. Es geht um
unsere Mitgeschöpfe, aber auch – mit Blick auf die
landwirtschaftliche Tierhaltung - um die planetaren Grenzen“, sagt
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Schröder mahnt zudem die noch immer herrschenden Missstände in
der Tierhaltung an. Forschung, Zoo und Zirkus stehen hier besonders
in der Kritik. Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher eine
grundlegende Novellierung des Tierschutzgesetzes, die dem
Tierschutz zu einem möglichst hohen Stellenwert im deutschen
Rechts- und Wertesystem verhilft. Die Forderung der Tierschützer
beinhaltet das Implementieren eines Bundestierschutzbeauftragten sowie die
Schaffung einer eigenen Stabsstelle Tierschutz.