Ausgangssperre für Katzen stößt auf scharfe Kritik
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in der Stadt Walldorf hat eine
Allgemeinverfügung erlassen, die es KatzenbesitzerInnen untersagt,
ihre Tiere nach draußen zu lassen. Nicht nur die HalterInnen sind
entsetzt, auch der Deutsche Tierschutzbund kritisiert die Verordnung
heftig. Die bis Ende August 2022 verhängte Ausgangssperre für
Freigängerkatzen verstoße gegen das Tierschutzrecht, so die
TierschützerInnen. „Katzen, die es gewohnt sind, nach draußen zu
gehen, plötzlich daran zu hindern, bedeutet immense
Einschränkungen und Stress für die Tiere", heißt es auf Seiten des
Deutschen Tierschutzbundes. Die Behörden in Walldorf wollen mit
der Verfügung den Bestand der seltenen Haubenlerche schützen, die
ihr Nest auf dem Boden baut und daher eine leichte Beute für Katzen
auf der Jagd sei. „Aufgrund der Seltenheit der Art und des
ungünstig-schlechten Erhaltungszustandes im Land ist bereits bei
Verlust eines Revieres oder eines Tieres
von einer weiteren
Verschlechterung des Erhaltungszustandes auszugehen. Unter
anderem kommt es daher für den Fortbestand der Art auf das
Überleben jedes einzelnen Jungvogels an", lautet die Erklärung der
Walldorfer Behörden. „Die Walldorfer Verfügung verursacht eindeutig
tierquälerisches Leiden. Dies kann sich in aggressivem, aber auch
depressivem Verhalten äußern - die Tiere zerkratzen Möbel, werden
unsauber, miauen ständig oder verweigern das Fressen“, sagt Dalia
Zohni, Fachreferentin für Katzen beim Deutschen Tierschutzbund.
Betroffene Katzenhalter können noch bis zum 13. Juni 2022 Widerspruch
einlegen, wenn sie verhindern möchten, dass die Verfügung
rechtskräftig wird.
Die Regelung gilt für alle Katzen im südlichen Teil der Stadt und soll
jeweils in den kommenden drei Jahren von April bis August gelten.
Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro geahndet werden.