Verhalten und Haltersachkunde entscheidend für Beurteilung von gefährlichen Hunden

Mit Beginn der 2. Jahreshälfte ist in Brandenburg eine neue Hundeverordnung in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli 2024 gilt nun eine Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen. Zudem schafft das Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein.
„Die neue Verordnung ist anwenderfreundlich und übersichtlicher gestaltet. So unterscheidet die neue Verordnung zwischen Regelungen, die für alle Hunde gelten und solchen, die für gefährliche Hunde gelten. Mit der Abschaffung der sogenannten Rasseliste stellen wir das Verhalten des Hundes in den Vordergrund. Die kommunalen Spitzenverbände und die Landkreise sind über die neue Hundehalteverordnung bereits informiert. Sie löst die alte Verordnung ab, die noch bis Ende Juni gültig ist“, erklärte Brandenburgs Innenminister Michael Stübg

Weiterhin zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot, die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit.

Innenministerium Brandenburg

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