In Deutschland ist die Zucht von Rassehunden populär und der Absatz boomt – insbesondere während der Corona-Pandemie konnte das Angebot die Nachfrage an reinrassigen Hundewelpen nicht decken.
Für die Organisation der Rassehundezucht sowie die Zuchtstandards zuständig ist hierzulande der Verband für das Deutsche Hundewesen – kurz VDH genannt. Der VDH ist der Dachverband für aktuell 181 Mitgliedsvereine und mehr als 250 Hunderassen.
Die jeweiligen Zuchtverbände geben die Bedingungen vor, unter denen die Rassehunde gezüchtet werden dürfen und achten auf die Einhaltung der Rassestandards.
Gewerblich oder privat?
Bei den Züchtern wird jedoch zwischen privaten und gewerblichen Züchtern unterschieden. In Deutschland gilt eine Hundezucht bei drei oder mehr Hündinnen und bei mehr als drei Würfen pro Jahr als gewerblich.
Wird die Zucht als gewerblich eingestuft, muss eine Genehmigung nach §11 des Tierschutzgesetzes beim zuständigen Veterinäramt eingeholt werden. Hierfür ist u.a. ein Sachkundenachweis1 erforderlich. Was als zulässiger Sachkundenachweis anerkannt wird, ist wiederum Sache des Veterinäramts.
Fachkunde1 erforderlich
Private Züchter oder Hobby-Züchter benötigen zwar keine Genehmigung nach §11 des Tierschutzgesetz, müssen aber ebenfalls über umfassendes Fachwissen zu Rasse, Rassestandard, Verhalten, Ernährung, Krankheiten, die rechtlichen Bestimmungen, die Zuchtziele und -regularien sowie über Bedeckung, Besonderheiten der Trächtigkeit, den Verlauf der Geburt und die Welpenversorgung verfügen. Dieses ist beim entsprechenden Zuchtverein vorzuweisen. Der Zuchtverein entscheidet, welches Fachwissen nachzuweisen ist und welche Anerkennungsvoraussetzungen es gibt. Die Mitgliedschaft in einem Zuchtverein, der dem VDH angeschlossen ist, bedingt auch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen zur Hundezucht.
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Weitere Voraussetzungen
Eine Rassehundezucht darf nur mit vom Zuchtverein zugelassenen Elterntieren erfolgen. Diese müssen den Rassestandards entsprechen, gesund sein und dürfen keine Träger von Erbkrankheiten sein. Hierfür gibt es für nahezu alle Rassen zahlreiche Tests.
Außerdem muss der Zwinger vom jeweiligen Zuchtverein durch den Zuchtwart abgenommen werden. Das bedeutet, der Zuchtwart schaut sich die Zuchtstätte, also die Räumlichkeiten, in denen Geburt und Aufzucht der Welpen stattfinden, vor Ort genau an und erteilt dann die entsprechende Erlaubnis zur Zucht.
Wer all diese Voraussetzungen erfüllt, kann also Rassehunde züchten. Allerdings sollte vorher auch bedacht werden, dass die Hundezucht sehr arbeits- und zeitintensiv ist und neben Engagement auch Geld kostet, z. B. für Bedeckung, tierärztliche Untersuchung und Betreuung der Hündin, Wurfabnahme und Versorgung der Welpen.
1Unterschied Fachkunde/Sachkunde in der Hundezucht? Jemand der fachkundig ist, kann auf einem Gebiet ein bestimmtes Wissen aufweisen. Dieser Begriff ist nicht gestützt. Die Fachkunde prüft der Hundezuchtverein. Sachkunde ist behördlich gefordert (stützt sich auf Gesetze) und wird vom Veterinäramt geprüft. Welche Nachweise für die Fachkunde oder die Sachkunde erbracht werden müssen, wird von der zu prüfenden Stelle entschieden.