In der vergangenen Woche hat das EU-Parlament erstmals einen neuen Gesetzesentwurf angenommen, der das Wohlergehen und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen regelt. Alle in der Europäischen Union gehaltenen Hunde und Katzen sollen gemäß erster EU-Mindeststandards durch einem Mikrochip identifizierbar sein und in interoperablen nationalen Datenbanken registriert werden.
Neben der stetigen Zunahme der in der EU gehaltenen Vierbeiner -mehr als 44 Prozent aller EU-Bürger*innen sind Besitzer*innen eines Haustieres- hat der Handel in den letzten Jahren erheblich zugelegt. Weit mehr als die Hälfte der gehandelten Tiere werden über den Online-Handel verkauft. Weiterhin werden zu viele Tiere auf illegalem Weg aus Drittstaaten in die EU gebracht. Auf Grund der bislang fehlenden einheitlichen Tierschutzmindeststandards für Hunde und Katzen hatte die Kommission bereits Ende 2023 neue Vorschriften vorgeschlagen. Demnach sollen sowohl Haltung als auch Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen verboten werden. Die Abgeordneten fordern zudem ein Verbot der Zucht von Hunden oder Katzen mit Qualzuchtmerkmale.
Um zu verhindern, dass Hunde und Katzen als nichtkommerzielle Heimtiere in die EU kommen und anschließend verkauft werden, wollen die Parlamentarier die Vorschriften nicht nur auf Einfuhren zu kommerziellen Zwecken, sondern auch auf Verbringungen der Tiere zu anderen als Handelszwecken ausweiten. Die Abgeordneten werden nun Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes aufnehmen.