Einen kürzlich bekannt gewordenen Zwischenfall hat die Polizei Leonberg (Baden-Württemberg) zum Anlass genommen, auf den Schutz von Weidetieren hinzuweisen. Ein Hund hatte ein Kalb quer über die eingezäunte Weide gehetzt und es vermutlich gebissen. Das Jungtier hatte bei der Flucht vor dem Vierbeiner den Zaun beschädigt und wurde dabei verletzt.
Die Polizei machte deutlich, dass das Betreten von landwirtschaftlich genutzten Flächen Baden-Württembergs während der Zeit der Beweidung nur auf den Wegen gestattet und ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz sei. Spaziergänger:innen und Hundehalter:innen, sind angehalten, die Regeln einzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift sei eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Anzeige nach sich ziehen.