Reisen mit dem Haustier rechtzeitig planen

In den Bundesländern sind die Sommerferien gestartet und zahlreiche Menschen begeben sich in ihren Urlaub. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming nimmt die aktuelle Hauptreisezeit zum Anlass, um Tierbesitzer:innen, die ihre Haustiere mit in den Urlaub nehmen möchten, auf einige rechtliche Bestimmungen rund um das Reisen mit Tieren hinzuweisen.

Grundsätzlich sollte rechtzeitig vor Urlaubsstart geklärt werden, ob das Tier mitreisen kann und welche Vorkehrungen getroffen werden müssen. Hunde, Katze und Frettchen benötigen bei Reisen in andere europäische Länder den blauen EU-Heimtierausweis, der u. a. die Chipnummer des Tieres sowie den Nachweis der regelmäßigen Tollwutimpfung enthalten muss. Zu beachten ist auch das Alter der mitgeführten Tiere, denn mitreisende Welpen müssen mindestens 15 Wochen alt sein. Dies liegt daran, dass die Erstimpfung gegen Tollwut frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden kann und eine zusätzliche Wartezeit von 21 Tagen für den vollen Impfschutz erforderlich ist.

Für Reisen außerhalb Europas hängt es von dem jeweiligen Zielland ab, welche Bedingungen der Tierhaltende erfüllen muss. Das Veterinäramt verweist hier auf die jeweiligen Botschaften, die verlässliche Informationen erteilen, zum Beispiel welche Formulare ausgefüllt oder ob bestimmte Impfungen, ein Tollwuttiter oder Parasitenbehandlungen nachgewiesen werden müssen.

Die meisten Länder verlangen ein Gesundheitszeugnis, das vom Veterinäramt des Heimatortes ausgestellt wird. Die Türkei verlangt seit kurzem ein Gesundheitszeugnis, das maximal 24 Stunden vor der Einreise ausgestellt worden sein darf. Das Veterinäramt rät, dass Tierbesitzer:innen vor allem bei Reisen mit Tieren außerhalb der EU unbedingt frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt aufnehmen sollten.

Landkreis Teltow-Fläming

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