Start der Kastrationsaktion von Straßenkatzen in Schleswig-Holstein

Die Herbstaktion zur Kastration freilebender Katzen in Schleswig-Holstein ist am 27. Oktober 2025 erneut an den Start gegangen. Ab sofort können Katzen, die sich offensichtlich nicht in menschlicher Obhut befinden, kastriert werden. Die Fänger:innen müssen dazu einen Vordruck ausfüllen, der bestätigt, dass es sich um eine freilebende Katze handelt. Diesen Personen entstehen keine Kosten. Bedingung ist jedoch, dass die Tiere nach dem Eingriff wieder an ihren Fundort zurückgebracht werden. 

Das Land Schleswig-Holstein stellt für 2025 insgesamt 110.000 Euro bereit. Zusätzliche Gelder kommen vom Landesverband Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes (10.000 Euro) sowie der BINGO!-Umweltlotterie (155.000 Euro). Die teilnehmenden Tierärzt:innen verzichten im Aktionszeitraum auf ihr Honorar.

Mit der bewährten Kastrationsaktion soll das Tierleid der geschätzten 75.000 Streunerkatzen nachhaltig verringert und die Artenvielfalt zu schützen. „Die Katzenkastrationsaktion ist ein Erfolgsmodell für den Tier- und Artenschutz. Schleswig-Holstein zeigt, dass wirksamer Tierschutz nur gemeinsam mit Ehrenamt, Tierärzteschaft und Kommunen gelingt“, betont Verbraucherschutzstaatssekretärin Anne Benett-Sturies, die aber auch an alle Halter:innen von Freigängerkatzen appelliert, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. 

Schleswig-Holstein.de

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