Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Österreich die bundeseinheitliche Pflicht des Sachkundenachweises für Tierhaltende. Künftig müssen Personen, die erstmals die Haltung bestimmter Tierarten anstreben, einen Nachweis über eine allgemeine Sachkunde erbringen. So sollen Fehler in der Heimtierhaltung und Tierleid sowie Überforderung und die spätere Abgabe von Tieren im Tierheim vermieden werden.
Die Bundes-Novelle rund um die Sachkunde für angehende Tierhalter:innen verfehle jedoch die ursprünglich ambitionierten Ziele und stößt die Bundesländer vor den Kopf, die schon vor Einführung eines bundesweiten Sachkundenachweises hochqualitative ländereigene Regelungen getroffen haben, kritisiert die Stadt Wien.
„Mit der Bundes-Novelle dürfen ab jetzt auch Personen mit zu hinterfragenden Einstellungen zum Hundetraining als Ausbildner für unbedarfte Bürger:innen fungieren, denn die von Bundesseite nun als geeignet anerkannten Hunde(sport)vereinsqualifikationen basieren lediglich auf Eigenlegitimation“, erklärt der Wiener Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky.
Anders als in Österreich gelten in Deutschland keine einheitliche Regelung, was der Deutsche Tierschutzbund seit längerem kritisiert. Mit Nachdruck fordert der Verband einen verpflichtenden, theoretischen Sachkundenachweis, bevor sich Tierhaltende ein Tier zulegen. Grundlegende Kenntnisse zu Haltung, Ernährung, Verhalten und Kommunikation der jeweiligen Tierart sollten Voraussetzung für den Kauf oder die Adoption eines Tieres sein, so der Tierschutzbund.
„Tierhalter sollten sich bereits vor der Anschaffung mit den Bedürfnissen und dem Verhalten eines Tieres sowie den anfallenden Kosten auseinandersetzen“, erklärt Lisa Hoth-Zimak, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund.
Bereits seit 2023 sind zukünftige Hundehalter:innen in Niedersachsen verpflichtet, einen sogenannten Hundeführerschein zu absolvieren. Seit dem 1. Juli 2026 ist dieser auch in Bremen Pflicht. „Die Sachkundepflicht würde Leid verhindern und die Tierheime entlasten, weil weniger Tiere ausgesetzt oder abgegeben werden“, so Hoth-Zimak.
